Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines 1.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten – sofern der Besteller Unter- nehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist – nur die nachstehenden Bedingungen. 1.2 Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schrift- lich zugestimmt. 1.3 Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen an den Besteller. 1.4 Alle von uns stammenden geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Vertragsprodukten zu ent- nehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind oder von uns zur Weiterver- äußerung durch den Besteller bestimmt wurden, Dritten gegenüber geheim zu halten. Sie dürfen im eigenen Betrieb des Bestellers nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung notwendigerweise heran- gezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforde- rungen sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließ- lich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) leihweise überlassene Gegens- tände unverzüglich und vollständig an uns zurückgeben oder zu vernichten. 2. Angebote, Preise 2.1 Unsere Angebote sind bezüglich Preis und Menge freibleibend. 2.2 Für die Auftragsannahme, den Umfang der Lieferung und den Lieferzeitpunkt ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung oder das Planungsformular in Textform maßgebend. 2.3 Die Umsatzsteuer wird von uns mit dem am Tag der Leistung geltenden Satz berechnet. 2.4 Wir sind berechtigt, zwischen Vertragsabschluß und Lieferung der Leistung, die Preise zu erhöhen, falls die Gestehungskosten sich um mehr als 10 % erhöhen. Wir berechnen dann die am Liefertag gültigen Preise. Gleiches gilt für Aufträge ohne Preisvereinbarung. 3. Lieferung, Gefahrenübergang 3.1 Wir behalten uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Durch besondere Versandwünsche des Bestellers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. 3.2 Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, es sei denn, sie sind für den Besteller unzumutbar. 3.3 Bei Abrufaufträgen ist die Ware, wenn nicht etwas anderes vereinbart wird, in ungefähr gleichen Monatsmengen abzunehmen. Die gesamte Auftragsmenge gilt einen Monat nach Ablauf der für den Abruf vereinbarten Frist, mangels einer solchen Vereinbarung zwölf Monate nach Vertragsabschluss, als abgerufen. Nimmt der Besteller eine ihm nach Ablauf der für die Einteilung vereinbarten Frist, mangels einer solchen Vereinbarung nicht spätestens innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch uns vor, dürfen wir die Ware nach unserer Wahl einteilen und liefern. 3.4 Die Statik des Gebäudes obliegt in jedem Fall dem Auftraggeber. Die Dachmaße sind stets unverbindlich und müssen vor Ort überprüft werden. 4. Lieferverzug , Höhere Gewalt 4.1 Der Beginn und die Einhaltung der von uns angegebenen Planungszeiten setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ord- nungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. 4.2 Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Planungszeit zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt die Leistung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Besteller deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns die zuvor schriftlich unter ausdrücklicher Aufforderung zur Leistung verbunden mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzuzeigen. 4.3 Planungspflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertrags- schluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5. Eigentumsvorbehalt 5.1 Verkaufte Planungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Besteller in laufende Rechnungen buchen (Kontokorrentvorbehalte). 5.2 Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf der dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zum Rücktritt und zur Rückforderung sämtlicher Unterlagen (Skizzen, Schaltpläne, Projektierungsunterlagen) berechtigt; die gesetzlichen Bestimmunen zur Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. 5.3 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Ein- griffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. 6. Zahlungsbedingungen 6.1 Soweit nicht anders vereinbart, hat der Besteller die vereinbarte Vergütung innerhalb von 8 Tage nach Erhalt der Rechnung an uns zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Besteller gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Verzug. 6.2 Wir können Abschlagszahlungen oder Vorkasse fordern, wenn der Besteller erstmals bei uns bestellt, der Besteller seinen Sitz im Ausland hat oder die Planungsleistungen ins Ausland erfolgen soll oder wenn Gründe bestehen, an der rechtzeitigen oder vollständigen Zahlung durch den Besteller zu zweifeln. Tritt eine der vorstehenden Bedingungen nach Vertragsschluss ein, sind wir berechtigt, vereinbarte Zahlungsziele zu widerrufen und Zahlungen sofort fällig zu stellen. 7. Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln 7.1 Der Besteller kann wegen Mängeln unserer Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit unserer Leistung lediglich uner- heblich gemindert ist. 7.2 Soweit unsere Leistung mangelhaft ist und dies vom Besteller rechtzeitig schriftlich gem. § 377 HGB beanstandet wurde, werden wir nach unserer Wahl nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns Gelegenheit innerhalb angemesse- ner Frist von mindestens acht Tagen zu gewähren. 7.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Besteller uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weite- ren Nachfrist androht. 8. Schadensersatzhaftung 8.1 Auf Schadens- oder Aufwendungsersatz (im Folgenden: Schadensersatz- haftung), gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verlet- zung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, haften wir nur in folgenden Fällen: a) unbegrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfül- lungsgehilfen vorsätzlich handeln; b) bei grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen einer von uns garantierten Be- schaffenheit in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht oder die von uns abgegebene Garantie verhindert werden sollte; c) ansonsten nur, wenn die verletzte Pflicht für das Erreichen des Vertrags- zweckes von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), jedoch stets beschränkt auf EUR 50.000,- pro Schadensfall und EUR 100.000,- aus dem Vertrag insgesamt; d) darüber hinaus im Rahmen der bei uns bestehenden Versicherunsdeckung, soweit wir gegen den aufgetretenen Schaden versichert sind und aufschiebend bedingt durch die Versicherungsleistung. e) S&W Regenerative Energien GmbH haftet nicht für Ertragsausfälle oder Ertragsminderungen. 9. Verjährung 9.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Leistungen sowie für Ansprüche wegen unserer Schadensersatzhaftung beträgt ein Jahr. 9.2 Dies gilt nicht, soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. 10. Gerichtsstand, Rechtswahl, Wirksamkeitsklausel 10.1 Gerichtsstand ist für beide Parteien Hanau. 10.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Stand 10/2008 Bankverbindung: Sparkasse Hanau, Konto 0038002770, BLZ 506 500 23, IBAN: DE24 506 500 230 038 002 770 SWIFT-BIC: HELADEF1HAN Geschäftsführender Gesellschafter: Rainer Weitzel Sitz: D-63457 Hanau Amtsgericht: 63450 Hanau, HRB 92296 Steuer Nr. 019 243 45325 USt.-Idt-Nr. DE 814 903 259
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